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aus der Märkischen Oderzeitung vom 14.03.2008:

Frage des Tages

Darf man das Busticket auch mit Cent-Stücken bezahlen?



Einem jungen Mann wurde kürzlich die Mitnahme im Obus verwehrt, weil er den Fahrpreis mit einer Handvoll Ein- und Zwei-Cent-Stücken bezahlen wollte. Ob das rechtens ist, fragte Michael Dietrich den Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft, Frank Wruck.

Herr Wruck, darf der Busfahrer die Mitfahrt in diesem Fall verweigern?

Ja, der Busfahrer hat sich völlig korrekt verhalten. Er ist nicht verpflichtet, einen Fahrgast mitzunehmen, der den Fahrschein mit Cent-Stücken bezahlen will.

Aber Cent sind doch anerkannte Zahlungsmittel...?

Das ist richtig, auch Cent-Stücke sind Geld. Aber deutschlandweit ist gesetzlich geregelt, wie der Fahrpreis zu entrichten ist. In der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Fahrzeugen ist das eindeutig festgelegt. Demnach ist das Fahrpersonal nicht verpflichtet, Geldbeträge über fünf Euro zu wechseln und Ein-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent anzunehmen.

Bei den 1,20 Euro pro Busfahrschein dürfen also höchstens zehn Ein-Cent-Stücke dabei sein?

Richtig, und wer mehr Cent-Stücke hat, muss diese halt vorher einwechseln, denn dem Fahrpersonal kann nicht zugemutet werden, dass es lange nachzählen muss. Das ist keine Faulheit, sondern eine notwendige Einschränkung, um den Beförderungsablauf zu gewährleisten. Müsste der Busfahrer bei mehreren Kunden Cent-Stücke nachzählen, könnte er den Fahrplan nicht einhalten.